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11.11.2011
Rentenversicherung:
Die aktuelle Lage ist bekannt: Die gesetzlichen Rentenkassen sind leer, den immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner zahlen. Seitens der Medien wird darum häufig von den sogenannten Nullrunden für Rentner berichtet. Um den Anstieg der Beiträge zu bremsen, wird schon seit Jahren das Rentenniveau gesenkt und das leider immer zu Lasten der Rentner. Im Gegensatz zur gesetzlichen Versorgung können Sie mit einer privaten Rente ein Leben lang rechnen. Von Ihrer privaten Rente müssen Sie lediglich einen Teil versteuern, ist allerdings auch abhängig von Ihrem Alter bei Rentenbeginn. Häufig wird ein Auszahlungsbeginn zwischen dem 60. und 65. Geburtstag vereinbart.
Verlassen Sie sich nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung und starten Sie einen unverbindlichen Vergleich, denn wie Sie sicherlich wissen, gibt es kaum eine Alternative. Die private Rentenversicherung bringt ein sicheres Einkommen für den Rest des Lebens. Denken Sie an den aktuellen Rentenbericht !!
Viele werden es noch wissen, vor Jahren verkündete noch der ehemalige Minister Norbert Blüm, daß die Renten in Zukunft sicher sind. Doch Jahre nach seinem Verkünden ist vielen bewußt geworden, daß die private Vorsorge immer einen höheren Stellenwert bekommt. Gründe sind beispielsweise, steigende Arbeitslosenzahlen, sinkende Geburtenzahlen, Wirtschaft stagniert usw. Und im Jahre 2006 wurde nun der "grausame" Rentenbericht von Müntefering vorgestellt. In diesem Rentenbericht wurde verdeutlicht, daß viele Menschen ihren Lebensstandard halten können, wer frühzeitig privat vorsorgt und die staatliche Förderung wie zum Beispiel die Rieser-Rente nutzt.
Dem Rentenbericht 2006 zufolge wird die Rente kaum noch für den kommenden Ruhestand reichen und das ist bekanntermaßen sehr bitter für die Menschen, die Jahrzehnte hohe Beiträge oder generell in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. In den letzten Jahren mußten sich die Rentner einige Nullrunden über sich ergehen lassen und der aktuelle von Müntefering verkündete Rentenbericht ist sicherlich noch schlimmer. Früher war die private Altersvorsorge kein unbedingtes Muß für gewöhnliche Arbeitnehmer. Vielleicht mehr bekannt unter den "reichen" Arbeitnehmern bzw. Selbständigen.
Wer ab 2009 in die Rente geht, kann nur noch mit einer Mindestrente von ca. 50 % rechnen. Die gesetzliche Rentenversicherung ist aktuell und auch in Zukunft das wichtigste Alterssicherheitssystem, allerdings kommen die Menschen um eine zusätzliche Privatvorsorge bzw. Zusatzversicherung nicht herum, insbesondere wenn man den aktuell geführten Lebensstandard aufrechterhalten bzw. genießen möchte.
Renten Antrag:
Wenn das mühevolle Arbeitsleben zu Ende ist, beginnt die oftmals wohlverdiente Rente. Doch der Übergang von Arbeitsleben zum Rentner geht nicht automatisch, sondern es muß frühzeitig ein Renten- Antrag gestellt werden. Renten werden grundsätzlich aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur auf Antrag gezahlt. Einen Rentenantrag kann man bei folgenden Institutionen stellen: Rentenversicherungsträgern,bei ihrer Auskunfts- und Beratungsstelle, beim örtlichen Versicherungsamt Stadt- und Gemeindeverwaltung.Damit der Rentenantrag frühzeitig bearbeitet werden kann, werden folgende Dokumente benötigt: ein gültiger Personlausweis, ein Bankkonto, auf das die Rente überwiesen wird und Leistungsnachweise bei früherer eventueller Arbeitslosigkeit.
Es ist wichtig frühzeitig über die eigene Rente informiert zu sein. Das Bfa schickt in regelmäßigen Abständen einen Rentenbescheid. Aus diesem Bescheid geht hervor mit welcher voraussichtlichen Rentenhöhe Sie aktuell rechnen können. Diese Rentensumme basieren auf das Versicherungskonto. Sollten in Ihrem Versicherungskonto Lücken sein, muß man zusätzliche folgende Papiere bereithalten: Eigene Geburtsurkunde oder von den Kindern, Wehrpass oder Soldbuch, Vertriebenenausweis, Jahresmeldungen des Arbeitgebers, Bescheinigungen von Krankenkassen, Bescheinigungen von den Arbeitgebern und Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen.
Rentenberechnung:
Die BFA versendet in regelmäßigen Abständen die sogenannten Rentenbescheide. Aus diesen Bescheiden geht hervor, wie hoch nach aktuellen Stand die Rente sein kann. Die Rentenberechnung wird aktuell folgendermaßen durchgeführt. Das persönliche Brutto-Einkommen wird durch die Bundesanstalt für Arbeit in Rentenpunkte umgerechnet. Der sogenannten Rentenpunkt wird dann erhalten, wenn Ihr Brutto-Jahreseinkommen im Bundesdurchschnitt liegt. Also müssen sie auch in den Arbeitsjahren eine immer stetige Steigerungs Ihres Einkommens verdient haben.
Durch diverse Gesetzesänderungen ist die Renten-Berechnung immer schwieriger und komplexer geworden, so daß man meistens ohne einen Versicherungsfachmann kaum noch auskommt. Generell kan man allerdings sagen, daß diese Berechnung in drei folgenden Schritten erfolgt: Umrechnung Entgeltpunkte in persönliche Entgeltpunkte; Ermittlung Entgeltpunkten;Ermittlung monatlicher Rentenbetrag aus persönlichen Entgeltpunkten. Generell gilt zu sagen, daß die Rentenhöhe natürlich abhängig ist von der Anzahl der Arbeitsjahre und das entsprechende Arbeitseinkommen ab. Ideal zur Berechung ist es immer, wenn man durchgängig ohne Lücken eine Arbeit durchgeführt hat und ein stetiges Gehaltswachstum mitbekommen hat.
Rentenbesteuerung:
Die meisten Renten sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Nur bestimmte sind steuerfrei, wie zum Beispiel: aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Kriegs- sowie Wehrdienst- und Zivildienstbeschäftigtenrenten oder Wiedergutmachungsrenten. Wenn Sie sich nicht sicher sein, welche besteuert werden müssen, fragen Sie ruhig bei der Bfa oder eventuell Ihrer Krankenkasse nach. Diese Institutionen können Ihnen sicherlich weiterhelfen. Folgende sind nun wiederum steuerpflichtig: Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Witwen- und Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Erwerbsminderungsrenten Die Besteuerung von den sogenannten Alterseinkünften wurde am 1.1.2005 beschlossen und ist nun wesentlicher komplizierter. Bis zum Jahre 2040 soll die Steuerpflicht schrittweise angehoben werden und und die Steuervergünstigung für Pensionen und andere Alterseinkünfte kontinuierlich abgebaut. Mit dem Alterseinkünftegesetz müssen nun alle Rentner Prozent ihres Altersruhegeldes versteuern. Gleichgültig, in welchem Alter sie in den Ruhestand gegangen sind.
Wer 30.000 Euro im Jahr verdient, zahlt inklusive Arbeitgeber-Beitrag 5.850 Euro in die Rentenkasse. Davon 60 Prozent macht 3.510 Euro. Jedoch muss von dieser Summe der Arbeitgeberanteil von 2.925 Euro abgezogen werden. Übrig bleiben nur magere 585 Euro, die der Fiskus anerkennt. Zunächst nicht viel mehr als nach der bisherigen Regelung. Aber jedes Jahr kann der Arbeitnehmer ein wenig mehr seiner Altersvorsorgebeiträge beim Finanzamt geltend machen. Bis sie schließlich ab 2025 vollkommen steuerfrei sind. Wie Sie sehen, macht es nun durchaus Sinn frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge auseinanderzusetzen.
Rentencard:
Die Rentencard wurde bereits vor einigen Jahren eingeführt und wurde als Shoppen für die Rente bezeichnet. Diese Cards werden von einigen Kaufhäusern, Telefongesellschaften, Fluglinien und einigen Banken in Deutschland angeboten. Die Besitzer müssen innerhalb eines Jahres eine bestimmte Summe per Rentencard bezahlen. Nach Erreichen dieser Summe gibt es für Rentner keine Einkaufsgutscheine oder Ähnliches, sondern sie erhalten eine Art Rentenpunkt. Dieser Rentenpunkt wird von den Card-Anbietern mit einer genau bezifferten Summe beziffert. Zum Beispiel wer in einem Discounter 100 Euro ausgibt und diese per Card bezahlt, erhält hierfür am Ende des Jahres 50 Cent gutgeschrieben.
Informieren Sie sich ruhig bei Ihren regionalen Banken und Sparkassen. Man kann schon fast sicher sein, daß einige Institutionen derartige Vergünstigungs-Karten für Rentner bereitsstellen. Denn den meisten ist bekannt, daß sie häufig kräftig zur Kasse gebeten werden. Das Stichwort Nullrunden ist in diesem Zusammenhang wichtig zu erwähnen.
Rentensplitting:
Unter Rentensplitting vesteht man die Übertragung von Rentenanwartschaften. Es erfolgt der Ausgleich der Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung, indem diese vom Konto des ausgleichspflichtigen Ehegatten auf das Konto des ausgleichsberechtigten Ehegatten übertragen werden. Seit dem 1.1.2002 können Ehegatten zwischen der Hinterbliebenenrente und dem Rentensplitting unter Ehegatten wählen. Beim Rentensplitting bestimmen die Ehegatten gemeinsam, dass die von ihnen in der Ehe erworbenen Ansprüche auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gleichmäßig zwischen ihnen aufgeteilt werden Grob zusammengefasst bedeutet die Renten Splittung, daß Ehepaare ihre Rentenansprüche künftig aufteilen können. Diese Regelung ist besonders sinnvoll für den Partner, welcher geringerer Rentenansprüche hat.
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